Die jüngste Entscheidung der Briten, die CE-Kennzeichnung dauerhaft fortzuführen, hat keine Auswirkungen auf Medizinprodukte.
Das Ministerium für Wirtschaft und Handel (DBT) hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass das Vereinigte Königreich die CE-Kennzeichnung weiterhin anerkennen wird. Damit rückt die britische Regierung von ihrem ursprünglichen Plan ab, die Produktkennzeichnung verpflichtend auf das neue UKCA-Label umzustellen. Die Frist hierfür wurde seit dem Austritt aus der Europäischen Union (EU) mehrmals verlängert, zuletzt galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024.
Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen. Sie können die neue UKCA-Kennzeichnung freiwillig verwenden.
Hier gab es bereits eine Regelung aus dem vergangenen Jahr, die bis auf weiteres Bestand hat. Die GTAI berichtet: Neue Regeln für Medizinprodukte im Vereinigten Königreich | Zollbericht | Vereinigtes Königreich | Brexit (gtai.de)