GHA – The International Voice of German Health › Foren › VERANSTALTUNGEN UND DELEGATIONSREISEN › Ausland › Reise Bundeskanzler Scholz nach Usbekistan & Kasachstan |15. – 17. Sep 2024
Schlagwörter: Kasachstan, Usbekistan
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14. Juni 2024 um 9:51 Uhr #58950
Alexander Boxler
AdministratorBundeskanzler Olaf Scholz wird von Sonntag, 15. September 2024, bis zum Dienstag, 17. September 2024, nach Usbekistan und Kasachstan reisen. In Kasachstan wird es voraussichtlich auch zu einem Z5+1-Treffen (Zentralasiengipfel) kommen. Geplant ist die Begleitung durch eine begrenzte Zahl von Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertretern. Die Abreise erfolgt voraussichtlich am Mittag des 15. September vom Flughafen Berlin-Brandenburg International.
Das Bundeskanzleramt hat den Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (OA) gebeten, Interessenbekundungen für die Zusammenstellung der Wirtschaftsdelegation entgegenzunehmen.
Unternehmensvertreterinnen und -vertreter (Vorstandsvorsitzende, Geschäftsführerin/ Geschäftsführer, Inhaberin/ Inhaber), die interessiert sind, den Bundeskanzler als Mitglied der Wirtschaftsdelegation auf der Reise zu begleiten, nutzen bitte für die Interessenbekundung diesen Link:
Die Abgabe der Interessenbekundungen durch das Ausfüllen des Formulars unter dem angegebenen Link ist möglich bis zum 21. Juni 2024, 12:00 Uhr.
Das Bundeskanzleramt achtet bei der Auswahl der Wirtschaftsdelegation auf eine ausgewogene Mischung aus CEOs und Eigentümern von größeren Unternehmen und Mittelstand sowie von Unternehmensvertreterinnen und -vertretern. Die Projektinteressen des Unternehmens in Usbekistan, Kasachstan und Zentralasien sind wichtiger Baustein der Bewerbung um eine Mitreise.Bitte beachten Sie:
• Die endgültige Entscheidung über die Zusammensetzung der Delegation sowie die Mitreise erfolgt allein durch das Bundeskanzleramt.
• Delegationsmitglieder, die zur Begleitung eingeladen werden, nehmen bindend am gesamten Programm der Wirtschaftsdelegation inkl. des Hin- und Rückflugs mit der Bundeskanzlermaschine teil.
• Nur Unternehmen mit vollständig ausgefülltem und bis zur oben genannten Frist übermitteltem Interessenbekundungsformular können in den Kreis der Bewerber aufgenommen werden. Anlagen können nicht berücksichtigt werden.
• Im Falle einer Teilnahme, sind die anfallenden Kosten für Reise und Unterkunft durch die Delegationsmitglieder zu tragen.
• Im Fall einer Teilnahme wird die Unterzeichnung von Erklärungen zum Datenschutz, zur Einwilligung in Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz und zu verantwortungsvoller Unternehmensführung nach OECD-Leitsätzen erwartet.Die Einladung zur Mitreise erfolgt durch das Bundeskanzleramt. Erst zu diesem Zeitpunkt werden auch die Interessentinnen und Interessenten, die nicht zur Mitreise eingeladen werden können, informiert. Mitreiseinteressierte sind gehalten, sich ihre Terminkalender bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens geblockt zu halten.
Den Delegationsteilnehmerinnen und -teilnehmern werden im Vorfeld der Reise weitere Informationen zum Programm und Flug mitgeteilt. Ein endgültiges Programm erhalten die Delegationsteilnehmerinnen und -teilnehmer bei Abflug der Bundeskanzlermaschine. Soweit sich die Rahmendaten ändern oder die Reise – ggf. auch kurzfristig – ganz oder teilweise abgesagt wird, übernehmen Bundeskanzleramt bzw. Bundesregierung keine Kosten für beispielsweise Hotel, Flug, Visakosten und Stornierungsgebühren.
Ansprechpartner im Ost-Ausschuss: Eduard Kinsbruner (e.kinsbruner@oa-ev.de, Tel. +49 (0)30-206 167 114).
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