Der BDI informiert:
“In den USA haben das U.S. Department of State, das U.S. Department of the Treasury, das U.S. Department of Commerce und das U.S. Department of Homeland Security am 1. Juli 2020 gemeinsame Leitlinien für US-Unternehmen mit Bezug auf Xinjiang bekanntgegeben, den „Xinjiang Supply Chain Business Advisory“.
Laut US-Regierung sollten sich Unternehmen und Geschäftsleute, deren Geschäftstätigkeit oder Lieferkette in die Autonome Region Xinjiang reicht, bewusst sein, dass mit ihrem Engagement entsprechende wirtschaftliche und rechtliche sowie Reputationsrisiken einhergehen können. Die US- Regierung legt Unternehmen nahe, ihre Prozeduren, Instrumente und Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen zu überprüfen (Menschenrechts-Due-Diligence). Dazu gehören die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen, Implementierung unternehmens- interner Kontrollmechanismen sowie eine angemessene Berücksichtigung potenzieller Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Lieferketten.”
Auch für deutsche und europäische Unternehmen ergeben sich dadurch Risiken, Informationen des BDIs dazu finden Sie hier:
rs-us-leitlinien-zu-xinjiangbdi-vermerk-us-leitlinien-zu-xinjiang