Der BDI informiert:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Rundschreiben RWV-WP 2020-196 v. 06.10.2020 hatten wir Sie darüber informiert, dass die EU-Kommission eine vierte Erweiterung sowie Verlängerung der Befristung des befristeten Beihilferahmens im Zusammenhang mit COVID-19 plant.
Am 13. Oktober 2020 hat die Kommission die Befristung für alle Beihilfemaßnahmen nach dem befristeten Beihilferahmen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Für die Gewährung von Rekapitalisierungsbeihilfen, die bereits bis zum 30. Juni 2021 befristet waren, wurde die Befristung bis zum 30. September 2021 verlängert. Darüber hinaus hat die EU-Kommission den befristeten Beihilferahmen zum vierten Mal erweitert”
Das offizielle Rundschreiben des BDIs mit einer Kurzzusammenfassung finden Sie hier
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission hier
Das offizielle Dokument zur vierten Verlängerung hier