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Covid-19 intern|Deutschland & EU

EU-Kommission konsultiert Mitgliedstaaten zu zweiter Erweiterung des befristeten Beihilferahmens

Gepostet am 17. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 9. April 2020 hat die Kommission den Mitgliedstaaten eine zweite Erweiterung des befristeten Beihilferahmens vorgeschlagen – die entsprechende Pressemitteilung finden Sie als Anlage 1. Die Kommission schlägt vor, den befristeten Beihilferahmen um Möglichkeiten der Rekapitalisierung von Unternehmen zu erweitern. Die vorgeschlagenen Rekapitalisierungsbeihilfen würden es den Mitgliedstaaten zudem erleichtern, feindliche Übernahmen von strategisch wichtigen Unternehmen durch ausländische Akteure zu verhindern. Die vorgeschlagene Erweiterung des befristeten Beihilferahmens stellt nach Ansicht der Kommission insofern eine Ergänzung der zulässigen Instrumente nach den Kommissionsleitlinien zum Schutz kritischer europäischer Vermögenswerte und Technologien in der derzeitigen Krise [Guidance to the Member States concerning foreign direct investment and free movement of capital from third countries, and the protection of Europe’s strategic assets, ahead of the application of Regulation (EU) 2019/452 (FDI Screening Regulation) v. 25.März 2020 – C(2020) 1981 final] (Anlage 2) dar.

Durch die zweite Erweiterung sollen auch die Rahmenbedingungen für die Beteiligung eines Staates an betroffenen Unternehmen (Einstieg, Vergütung,
Ausstieg) sowie Maßnahmen zur Begrenzung etwaiger Wettbewerbsverfälschungengeregelt werden.

Zur Konsultation wurden insbesondere Unterstützungen in Form von Eigenkapitalinstrumenten oder hybriden Finanzinstrumenten gestellt. Von der
Kommission zur Verhinderung von Wettbewerbsverfälschungen aufgrund der Beihilfen vorgeschlagene Vorkehrungen betreffen:

  • Vorkehrungen in Bezug auf die Beihilfengewährung
  • Vorgaben für das Verhalten der begünstigten Unternehmen auf dem
    Markt
  • Vorgaben für die Unternehmensführung von begünstigten Unternehmen
  • Erarbeitung von Ausstiegsstrategien im Fall des Erwerbs hoher Eigenkapitalbeteiligungen seitens der Mitgliedstaaten, insbesondere an großen
    Unternehmen, um sicherzustellen, dass Unternehmen nach Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage eigenständig ihre Rentabilität wiedererlangen
    können.

Im Fall von Unterstützungsmaßnahmen auf europäischer Ebene wären die Anforderungen an Schutzvorkehrungen aufgrund eines verringerten Risikos
von Wettbewerbsverzerrungen reduziert.

Staaten sollen im Fall der Rekapitalisierungsunterstützung zudem angemessene Vergütungsansprüche gegenüber den begünstigten Unternehmen erhalten.

Die Mitgliedstaaten wurden von der Kommission aufgefordert, Stellung zu dem Vorschlag der zweiten Erweiterung des befristeten Beihilferahmens zu
nehmen; die Kommission beabsichtigt, die zweite Erweiterung in der Woche nach Ostern zu verabschieden.

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