Start frei für die nächste Förderrunde Global!
Ab Montag, dem 29. Juli 2024, ist das Antragsportal des Förderprogramms Klinikpartnerschaften sechs Wochen lang für Bewerbungen geöffnet. Ausschreibungsende ist Montag, der 9. September 2024, um 23.59 Uhr.
Sie registrieren sich online über das Antragsportal, und laden anschließend Ihren Projektantrag und weitere Antragsdokumente hoch. Alle Antragsunterlagen stehen Ihnen zu Ausschreibungsbeginn im Antragsportal zur Verfügung.
Das Erklärvideo „Projektantrag“ zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Projekt optimal vorbereiten können.
Gut zu wissen:
- Grundsätzlich werden Partnerschaftsprojekte inLändern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen gemäß den Kriterien des OECD DAC (Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) gefördert. Die aktuelle Länderliste finden Sie hier: DAC List of ODA Recipients | OECD
Von der Förderung ausgenommen sind Klinikpartnerschaften mit der Türkei und Syrien.
Klinikpartnerschaften mit China können nur gefördert werden, wenn sie als Dreieckskooperation in einem anderen Entwicklungsland (v.a. in Afrika) umgesetzt werden.
In Myanmar können ausschließlich Projekte gefördert werden, die unmittelbar der Bevölkerung zugutekommen. Jeglicher Beitrag zur Legitimierung des Militärregimes muss ausgeschlossen sein.
Klinikpartnerschaftsprojekte in Afghanistan sind nur dann förderungswürdig, wenn sie unmittelbar der Bevölkerung zugutekommen; jeglicher Beitrag zur Legitimierung der De-facto-Regierung muss ausgeschlossen sein. Die Projekte/Projektpartner müssen Gewähr dafür leisten, dass Frauen die gleiche Chance auf Zugang zu den Projektaktivitäten/Leistungen der geförderten Klinikpartnerschaft haben wie Männer. Nach dem Grundsatz „mit Frauen für Frauen“ muss zudem sichergestellt werden, dass Frauen in den Projekten mitarbeiten können. Es soll nicht zu einem Ersatz von Frauen durch Männer kommen.
Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine und der politischen Konstellation mit Belarus in diesem Konflikt hat das BMZ die Zusammenarbeit mit staatlichen Akteuren in Belarus bis auf Weiteres ausgesetzt. Dazu zählen auch Krankenhäuser.
Gegebenenfalls können noch weitere Länder etwa aufgrund der Sicherheitssituation vor Ort ausgenommen werden.
- Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH setzt das Förderprogramm Klinikpartnerschaften mit einem Team in Bonn, Berlin und Eschborn um. Es wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beauftragt und finanziert. Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS) ist Mitfinanziererin.
- Nach der Bewerbungsfristfolgt eine formale Prüfung der Anträge. Ein externes Gremium tagt im Winter 2024 und bewertet die fachliche Förderwürdigkeit. Nach Zustimmung durch Auftraggeber:innen/Finanzierer:innen erhalten erfolgreiche Anträge einen Zuschussvertrag mit der GIZ, der einen Projektstart ab etwa Juni 2025 ermöglicht.
- Weitere Informationen zu unseren Förderlinien finden Sie auf unserer Website: Antrag, Vertrag und Projektumsetzung (klinikpartnerschaften.de)