Ab dem 15. Mai bis zum 28. Juni 2021 wird das Antragsportal auf der Homepage der Klinikpartnerschaften für Ihre Bewerbungen offen sein. Dort registrieren Sie sich und laden anschließend Ihren Projektantrag hoch. In dem Erklärvideo “Projektantrag” wird neuen Antragsteller*innen gezeigt, wie sie ihr Projekt vorbereiten können.
Noch gut zu wissen:
- Antragsteller*innen können sich jeweils im Frühjahr und im Herbst eines Jahres für eine Förderung mit bis zu 50.000 Euro bewerben. Folgeförderungen sind ebenfalls möglich.
- Für die kommende Förderrunde sind Klinikpartnerschaften mit der Türkei ausgeschlossen. Klinikpartnerschaften mit China können nur gefördert werden, wenn sie als Dreieckskooperation mit einem weiteren Land (v.a. in Afrika) umgesetzt werden. In Myanmar werden nur solche Projekte gefördert, die unmittelbar der Bevölkerung zu Gute kommen; jeglicher Beitrag zur Legitimierung des Militärregimes muss ausgeschlossen sein.
- Das Förderprogramm Klinikpartnerschaften wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beauftragt und gemeinsam mit der Else Kröner-Fresenius Stiftung (EKFS) finanziert. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist für die Umsetzung mit einem Team in Bonn verantwortlich.
- Nach der Bewerbungsfrist folgt eine formale Prüfung Ihres Projektantrages. Ein externes Gremium tagt im Herbst 2021 und bewertet die fachliche Förderwürdigkeit. Nach Zustimmung durch Aufftraggeber/Finanzierer BMZ und EKFS erhalten erfolgreiche Anträge einen Zuschussvertrag. Vertragsstart ist voraussichtlich Januar 2022.