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    Alexander BoxlerAlexander Boxler
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    Seit dem 1. Januar 2022 besteht eine gesetzliche Regelung für ein Lobbyregister in Deutschland. Unternehmen und Organisationen in Deutschland, die Kontakt zu Bundestagsabgeordneten und Bundesministerien aufnehmen, sind verpflichtet, sich zu registrieren.

    Ein für die GHA-Mitglieder wichtiger Punkt beinhaltet die Regelung, dass eine Registrierung über die Institution erfolgt, bei der die jeweiligen Personen überwiegend beschäftigt oder angestellt sind. Beispielsweise muss der GHA-Vorstand über die jeweilige eigene Organisation im Lobbyregister angemeldet werden, auch wenn er vielfach als GHA-Vorstand direkt der GHA zuzuordnende Termine in der Bundesregierung wahrnimmt. Diese Regelung gilt respektive auch für GHA-Sprecher von Arbeitsgruppen etc., falls diese im Namen der GHA Termine mit politischen Vertretern in Deutschland wahrnehmen.

    Sofern Sie sich als Unternehmen im Lobbyregister eintragen, raten wir Ihnen, auch Ihre GHA-Mitgliedschaft anzugeben. Um dies den Vorgaben entsprechend tun zu können, benötigen Sie die Angabe, wie hoch der Lobby-Aufwand liegt.

    Formal ist die GHA ein Projekt der Industrie-Förderung Gesellschaft mbH (IFG). Die IFG – eine 100%ige Tochter des BDI – kennen Sie als Rechnungssteller für die GHA-Mitgliedsbeiträge. Im Lobbyregister ist die IFG eingetragen worden. Nachdem der IFG-Jahresabschluss 2022 nun vorliegt, können wir Ihnen mitteilen, dass die IFG und alle formal von der IFG betreuten Initiativen 44,7 % ihrer Einnahmen für die Interessensvertretung auf Bundesebene im Sinne des Lobbyregistergesetzes aufwenden.

    Weitere Informationen zum Lobbyregister entnehmen Sie bitte der Webseite des Bundestages unter Startseite – LobbyRegister des Deutschen Bundestages.

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