Vom 15. Oktober bis zum 28. November 2022 können sich Akteur*innen aus dem deutschen Medizin- und Gesundheitswesen mit ihrer Klinikpartnerschaft für eine Förderung von bis zu 50.000 Euro online bewerben!
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat 2016 gemeinsam mit der Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS) das Förderprogramm Klinikpartnerschaften im Dreieck Globale Gesundheit-medizinische Entwicklungszusammenarbeit-Internationale Zusammenarbeit initiiert. Die Umsetzung liegt bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Das GIZ-Team unterstützt die Projekte zu allen Fragen des Vertrags, des Projektmanagements und der Kommunikation.
Anträge sind ausschließlich vom 15.10.-28.11.2022 und nur online möglich.
Informationen zum Förderprogramm /zur Bewerbung finden Sie hier:
• Website
• Erklärvideo auf YouTube.
Bitte berücksichtigen Sie bei den einzureichenden Unterlagen stets die aktuellen Vorlagen, die ab dem 15. Oktober 2022 im Antragsportal eingestellt sind.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen:
Team der Klinikpartnerschaften
GIZ-Förderprogramm Klinikpartnerschaften
Friedrich-Ebert-Allee 36
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 – 44 60 38 00
E-Mail: klinikpartnerschaften@giz.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Hinweis: Klinikpartnerschaften mit China können nur gefördert werden, wenn sie als Dreieckskooperation in einem anderen Entwicklungsland (v.a. in Afrika) umgesetzt werden. Projekte mit Myanmar sind nur dann förderungswürdig, wenn sie unmittelbar der Bevölkerung zugutekommen; jeglicher Beitrag zur Legitimierung des Militärregimes muss ausgeschlossen sein. Klinikpartnerschafts-Projekte in Afghanistan sind nur dann förderungswürdig, wenn sie unmittelbar der Bevölkerung zugutekommen; jeglicher Beitrag zur Legitimierung der de-facto-Regierung muss ausgeschlossen sein. Die Projekte/Projektpartner müssen Gewähr dafür leisten, dass Frauen die gleiche Chance auf Zugang zu den Projektaktivitäten/Leistungen der geförderten Klinikpartnerschaft haben wie Männer. Klinikpartnerschaften in der Türkei können nicht gefördert werden.