Seit Juli gibt es ein offizielles Informationsblatt der Europäischen Kommission, in dem Behörden in Drittstaaten erklärt wird, was es mit den geänderten Fristen der MDR auf sich hat und was das für Bestandsprodukte bedeutet, die noch nicht auf die MDR umgestellt sind. Sollten Sie noch nicht auf das Dokument aufmerksam geworden sein, finden Sie es hier: thirdcountries_factsheet_de

Die weiteren Sprachversionen befinden sich auf dieser Seite der KOM: https://health.ec.europa.eu/latest-updates/updated-factsheet-authorities-non-eueea-states-medical-devices-and-vitro-diagnostic-medical-devices-2023-07-17_en