Im Zuge der Covid-19-Krise wird seit Mitte März in Politik und Medien intensiv diskutiert, ob staatliche Investitionskontrollen verschärft werden müssen, um einen gefürchteten „Ausverkauf der deutschen Wirtschaft“ zu verhindern. So könnten in der Folge von Übernahmen Produktionskapazitäten aus Deutschland abwandern, die zur Bewältigung der Krise erforderlich sind (z. B. in den Sektoren Medizintechnik oder Pharmaindustrie).
Am 25. März 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung zu diesem Thema (C (2020) 1981 final). Die Kommission warnt in ihrer Mitteilung davor, ausländische Investoren sowie Staaten könnten die durch die Corona-Krise bedingte Schwächephase vieler Unternehmen nutzen, um den Einfluss auf die europäische Wirtschaft auszuweiten. In einem Anhang wird aber auch auf die europarechtlich hohe Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit, auch im Verhältnis zu Drittstaaten, hingewiesen. Darüber hin-aus weist die Kommission auf die bestehende EU-Regulierung zu Investitionskontrollen hin und darauf, dass Gesundheitsschutz dort bereits aufgeführt wird. Außerdem wird hervorgehoben, dass Gesundheitsschutz auch vom EuGH als Grund von übergeordnetem Interesse bestätigt wurde. Am 6. April 2020 informierte das BMWi, dass im Zuge der Corona-Krise zusätzlich zur ohnehin anstehenden AWV-Novelle eine weitere Novelle der AWV erfolgen soll. Hierbei sollen bestimmte Fallgruppen, insbesondere aus dem Gesundheitssektor, in die Liste der meldepflichtigen Branchen in die AWV aufgenommen werden („Corona-Novelle“).
Zur Frage der staatlichen Investitionskontrollen hat der BDI in den letzten Jahren bereits verschiedentlich Stellung genommen (etwa vor wenigen Wochen im Zusammenhang mit der anstehenden Novelle der Außenwirtschaftsgesetzgebung, BDI-Positionspapier vom 27. Februar). Deutschland ist – auch in der Krise – auf Offenheit für Investitionen angewiesen und profitiert von Investitionen aus dem Ausland. Auslandsinvestitionen sind eine Bestätigung des Vertrauens in den Standort Deutschland und willkommene Stärkung der Kapitalausstattung der deutschen Volkswirtschaft.