Die deutsche Botschaft Peking hat sich inzwischen mit CCCMPHIE (China Chamber of Commerce for Import and Export of Medicines and Health Products) zum Thema Import persönlicher Schutzausrüstung aus CHN nach DEU ausgetauscht. Hier ein Kurzüberblick über die für Sie relevanten Informationen.
- CCCMPHIE bestätigte das Verständnis, dass Aufnahme des Herstellers auf die Whitelist notwendige Voraussetzung für die Ausfuhr ist. Bekanntmachung Nr. 12 will mit Whitelist die Zollprüfung entlasten.
- CCCMPHIE organisiert im Whitelistverfahren, das mit Antrag bei lokaler Behörde des Handelsministeriums eingeleitet wird, die Beurteilung der CE-Zertifikate. Letztentscheidung liege aber beim Handelsministerium.
- Auch Hersteller von Schutzbekleidung nach Kategorie 3 der PSA-RL / EN 14126 können den Antrag stellen, auf die Whitelist aufgenommen zu werden. Auf den Hinweis, dass DEU Importeure DEU Botschaft Peking teilweise berichtet hätten, dass ihre CHN Hersteller mit einem solchen Antrag abgewiesen worden seien, schlug CCCMPHIE vor, dass diese Hersteller erneut den Antrag stellen.
Anbei eine deutsche Übersetzung der Anforderungslisten, um auf die Whitelist aufgenommen zu werden, zur Weiterleitung an interessierte Unternehmen. Das GIZ Peking Projekt „Qualitätsinfrastruktur“ hat die Listen freundlicherweise übersetzt.
Kopie von 20200426184012683_medical products_DE
Kopie von 20200426140024408_non-medical masks_DE