Beihilfenrechtliche „temporary framework“ der Kommission für Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19.

Am 27. März 2020 hat die Kommission den Mitgliedstaaten eine Erweiterung dieses Beihilferahmens um fünf weitere Beihilfearten vorgeschlagen.

  1. Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zwecks Umgangs mit den von Covid-19 ausgelösten Problemen im Gesundheitsbereich.
  2. Unterstützung der Errichtung und des Ausbaus von Test-Einrichtungen für Produkte mit Relevanz für die Bekämpfung der Covid-19-Folgen, wie Impfstoffen, medizinischer Ausrüstung und Medizingeräten, Schutzbekleidung sowie Desinfektionsmitteln. In diesem Zusammenhang können Mitgliedstaaten „Kein-Verlust-Garantien“ anbieten, um Anreize für Unternehmen zu investieren, zu erhöhen.
  3. Unterstützung der Herstellung von zur Bekämpfung des Coronavirus relevanten Produkten, wie Impfstoffen, medizinischer Ausrüstung und Seite Medizingeräten, Schutzbekleidung sowie Desinfektionsmitteln. Auch hierfür können „Kein-Verlust-Garantien“ seitens der Mitgliedstaaten angeboten
    werden.
  4. Steuerstundungen und/oder Aussetzungen der Arbeitgeber-Sozialabgaben zur Vermeidung von Arbeitsplatzverlusten als Folge von Covid-19 in bestimmten Regionen oder Wirtschaftssektoren mit besondersgroßer Betroffenheit hinsichtlich der Covid-19-Folgen.
  5. Gezielte Beihilfen für Arbeitnehmerentgelte zur Vermeidung von Arbeitsplatzverlusten als Folge von Covid-19 in bestimmten Regionen
    oder Wirtschaftssektoren mit besonders großer Betroffenheit hinsichtlich der Covid-19-Folgen.

Für die unter 1. bis 3. genannten Unterstützungsmaßnahmen können zusätzliche Beihilfen gewährt werden, wenn sie in grenzüberschreitender Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfolgen. Weiterhin hat die Kommission vorübergehend alle Staaten von der Liste der „marktfähigen Risiken“-Staaten i. S. d. Kommissionsmitteilung zu kurzfristigen Exportkreditversicherungen (2012/C 392/01) v. 19. Dezember 2012 ausgenommen, um kurzfristige öffentliche Kurzzeitexportkreditversicherungen im Hinblick auf sinkende Zugänglichkeit privater Versicherungskapazitäten für Exporte in vom Coronavirus betroffene Staaten zu ermöglichen.

Details:
wp-20-057-e-com-vorschlag-erweiterung-sa-temporary-framework-zu-covid-19-002