Sehr geehrte Damen und Herren,

die Europäische Kommission hat am 8. April 2020 eine Mitteilung – C(2020) 3200 final (Anlage 1) – zu einem „Befristeten Rahmen“ über die Prüfung kartellrechtlicher Fragen der Zusammenarbeit von Unternehmen in der durch den derzeitigen Coronavirus-Ausbruch verursachten Notsituation veröffentlicht. Die entsprechende Pressemitteilung der Kommission finden Sie als Anlage 2.

Die Mitteilung soll der Erläuterung von Beurteilungskriterien der Kommission bei der kartellrechtlichen Prüfung von Unternehmenskooperationen, die auf die Behebung von Engpässen bei der Versorgung und dem Vertrieb von „essentiellen Produkten und Dienstleistungen während der COVID-19Pandemie“ ausgerichtet sind, dienen.

a1-2-2-4-8-framework-communication-antitrust-issues-covid-19

a2-2-2-4-8-kartellrecht-kom-mgl-begrenzter-zusammenarbeit

wp-2-65-kommission-erlaesst-temporary-framework-im-kartellrecht