Ab dem 1. Dezember 2020 tritt in China erstmalig ein vertieftes Exportkontrollrecht in Kraft, der BDI fasst zusammen:

“Das chinesische Exportkontrollgesetzt wurde im Oktober 2020 verabschiedet und wird am 1. Dezember 2020 in Kraft treten. Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die rechtsnormativen Prinzipien des Gesetzes dem Anwendungsbereich des Gesetzes kaum Grenzen setzen. Das Gesetz ist kein verlässliches rechtsstaatliches Regulativ, sondern ein Druckmittel gegen exportabhängige Wirtschaftsbeteiligte und ein Instrument zur Durchsetzung geo- und wirtschaftspolitischer Interessen.”

Die Einschätzung des BDIs finden Sie hier